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Anfrage

Textilkennzeichnungspflicht


Vorab eine Übersicht was zu kennzeichnen ist und was nicht:

Verpflichtend

  • Faserzusammensetzung
  • Hersteller / Kontakt / Adresse
  • Zusatzkennzeichnungen

Freiwillig

  • Pflegehinweise
  • Herkunftsbezeichnung (innerhalb der EU)
  • Logo

 

Was schreibt das Textilkennzeichnungsgesetz vor?

Das Textilkennzeichnungsgesetz schreibt vor, wie die verschiedenen Fasern, aus denen Textilerzeugnisse bestehen, gegenüber den Verbrauchern ausgewiesen werden müssen.

 

Was ist ein Textilerzeugnis?

Laut Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) ist ein Textilerzeugnis ein Produkt, welches zu mindestens 80% seines Gewichtes aus textilen Rohstoffen hergestellt wurde. Diese 80%-Klausel dient dazu, auch Textilerzeugnisse zu erfassen, welche nicht vollständig aus textilen Rohstoffen bestehen, wie zum Beispiel Strickwaren mit Lederbesätzen. Dieser Fremdanteil darf die 20% am Gesamtgewicht des Erzeugnisses allerdings auf keinen Fall überschreiten.

 

Textile Rohstoffe

Textile Rohstoffe sind Fasern einschließlich Tierhaare, die sich verspinnen oder zu textilen Flächengebilden verarbeiten lassen, sowie flexible Bänder und Schläuche mit einer Normalbreite von höchstens 5mm.

 

Kennzeichnungsfreie Artikel

Es gibt insgesamt 43 Erzeugnisse, welche nicht gekennzeichnet werden müssen. Darunter fallen unter anderem Stoffe für Verstärkungen und Versteifungen, gebrauchte konfektionierte Textilien, Hüte aus Filz oder aber auch Reißverschlüsse.

 

Was muss alles auf dem Etikett stehen?

Faserzusammensetzung

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist die Angabe des Fasertypen und sein Mengenanteil im Textilerzeugnis. Diese Angaben müssen in absteigender Reihenfolge ausgewiesen werden. Nicht erlaubt ist es Markennamen zu verwenden (wie zum Beispiel Trevira anstelle von Polyester). Zudem müssen die Angaben in Prozent aufgeführt werden.

 

Faserzusammensetzung richtig kennzeichnen

  • Kennzeichnung 100% reiner Textilerzeugnisse
    Wurde für das Textilerzeugnis ausschließlich einer Faser verwendet, darf es den Zusatz „100%“, „rein“ oder „ganz“ tragen, also zum Beispiel 100% Baumwolle bei einem T-Shirt welches allein aus Baumwolle besteht.

 

  • Kennzeichnung von Multifaser-Textilerzeugnissen
    Wurden für ein Textilerzeugnis hingegen mehrere unterschiedliche Fasern verwendet, so handelt es sich um ein Multifaser-Textilerzeugnis. In diesem Falle müssen alle enthaltenen Fasern absteigend nach Ihrem Anteil am Gesamtgewicht des Textilerzeugnisses angegeben werden. Zusätzlich muss der jeweilige Anteil am Gesamtgewicht in Prozent angegeben werden. Wichtig ist, das die richtige Reihenfolge eingehalten wird, besteht ein Shirt zum Beispiel zu ¾ aus Baumwolle und zu ¼ aus Polyester, gestaltet sich die Textilkennzeichnung wie folgt:
    75% Baumwolle
    25% Polyester

 

  • Kennzeichnung von Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen
    Bei Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen handelt es sich um Textilerzeugnisse, welche aus mehreren Komponenten bestehen, zum Beispiel einem Oberstoff und einem Futterstoff. Diese unterschiedlichen Komponenten haben verschiedene Textilfasergehalte, so dass man sie für jede Komponente einzeln benennen muss. Wenn wir zum Beispiel einen Mantel kennzeichnen wollen, welcher aus einem Oberstoff und einem Futterstoff besteht und beide Komponenten aus unterschiedlichen Textilfasergehalten zusammengesetzt sind, würde eine korrekte Kennzeichnung folgendermaßen aussehen:
    Oberstoff:    85% Schurwolle
                          15% Polyacryl
    Futterstoff:  80% Viskose
                          20% Polyester

 

Hersteller

Außerdem muss der Hersteller des Textilerzeugnisses in Form einer Kontaktanschrift mit Namen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort auf dem Etikett angegeben werden.

 

Zu verwendende Sprache

Die Angaben auf dem Etikett müssen in Amtssprache angegeben werden. Ein Vertrieb in Deutschland muss also alle Angaben in deutscher Sprache machen, als Zusatz sind aber auch Angaben in Fremdsprachen erlaubt.

 

Zusatzkennzeichnungen

Der wörtliche Zusatz „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ muss angegeben werden, wenn ein Textilerzeugnis nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthält (wie zum Beispiel Fell oder Leder). Das Gesetz schreibt vor, dass selbst kleinste Mengen wie zum Beispiel Knöpfe gekennzeichnet werden müssen.
Der Begriff „sonstige Fasern“ muss verwendet werden, wenn der Anteil der Faser bis zu 5% am Gesamtgewicht ausmacht oder wenn mehrere Fasern bis zu 15% ausmachen und nicht in Anh. I der EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung aufgeführt sind. (https://www.haendlerbund.de/de/downloads/textilkennzeichnung-faserbezeichnungen-eu-verordnung-1007-2011.pdf )

 

Herkunftsbezeichnung und Pflegehinweise

Herkunftsbezeichnungen (Made in …) sind innerhalb der Europäischen Union freiwillig. Außerhalb der Europäischen Union ist die Herkunftsbezeichnung häufig eine Pflichtangabe.

Pflegehinweise sind nicht vorgeschrieben, werden aber von vielen Firmen freiwillig angegeben. Und helfen den Verbrauchern bei der richtigen Reinigung ihrer Textilien.

 

Warum und wo Pflegesymbole freiwillig angeben

Pflegesymbole sollen den Verbrauchern die Pflege Ihrer Textilien erleichtern. Fraglich ist nämlich inwieweit der Verbraucher auf die richtige Reinigung seiner Textilien schließen kann, wenn ihm lediglich die Materialzusammensetzung vorliegt. Wenn Hersteller eine Pflegeanleitung mitgeben, dann sollten sie diese in der Nähe der Rohstoffzusammensetzung am Textilerzeugnis anbringen, damit sie für den Verbraucher auch leicht zu finden ist.
Solange die Rohstoffgehaltsangabe deutlich von der Pflegeanleitung abgesetzt ist, gestattet es der Gesetzgeber auch, beide Angaben auf einem Etikett anzuzeigen.

 

Was sind Pflegesymbole?

Ein Pflegesymbol ist ein Piktogramm, also eine vereinfachte grafische Darstellung, welche Informationen vermitteln soll. In diesem Falle wollen die Hersteller den Verbrauchern die Informationen zur empfohlenen Art der Behandlung der Textilien in Bezug auf Waschen, Bleichen, Trocknen, Bügeln und der professionellen Reinigung vermitteln.
Um die Pflegesymbole verwenden zu dürfen ist eine Lizenz einer internationalen Mitgliedsorganisation von GINETEX erforderlich. Die derzeit international gültige Norm zur Pflegekennzeichnung ist die ISO 3758, sie sorgt dafür, das die Pflegekennzeichnung weltweit einheitlich erfolgen kann.

 

Was geben die Pflegesymbole an?

Die Pflegesymbole geben die maximal zulässige Behandlungsart an, welche das Textil auf Dauer aushält. Die Balken unter den Pflegesymbolen weisen auf eine besonders schonende Behandlung hin, ein Kreuz verbietet die Behandlungsart komplett.